Alle guten Dinge sind drei - DVPMG!

Jan 21, 2021
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BRAINWAVE INSIGHTS

Quelle: shutterstock

Alle guten Dinge sind drei - DVPMG!

„Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfester.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Jens Spahns drittes Digitalisierungsgesetz - Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) - ging gestern durch das Bundeskabinett und soll Mitte des Jahres 2021 in Kraft treten. Die Inhalte des gestern beschlossenen Gesetzesentwurfes sind zwar keine Neuheit mehr, aber wie gewohnt fassen wir die wichtigsten Punkte noch einmal für Euch zusammen:

§ Hello DiPA: Digitale Pflegeanwendungen sind digitale Lösungen/ Apps aber für den Pflegemarkt - analog zur DiGA,. Dies könnten digitale Trainings und Übungen sein, welche den Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen verbessern oder stabilisieren.  Zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit soll ein Verfahren beim BfArM geschaffen werden. Auch die Pflegeberatung soll digitale Elemente bekommen. Jedoch steht der festgelegte Höchstpreis von 50€ pro Monat stark in der Kritik.

§ Update für die DiGA: Daten aus der DiGA sollen per Klick in die elektronische Patientenakte (ePA). Analoge Leistungen von Heilmittelerbringern und Geburtshelfende, die im Zusammenspiel mit einer DiGA erbracht werden, sollen künftig vergütet werden. Datenschutz und -sicherheitsthematiken sollen gestärkt werden: (a) mit einem verpflichtenden Zertifikat für die Informationssicherheit und (b) mit der Verbesserung des Prüfungsprozesses beim BfArM.

§ Ausbau der Videosprechstunde: Vermittlung von F2F-Arztterminen für Versicherte wird um telemedizinische Leistungen ergänzt. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll künftig über Video erreichbar sein. Die elektr. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll bei der ausschließlichen Fernbehandlung ermöglicht werden. Zudem wird Heilmittelerbringern und Hebammen die Videobehandlung ermöglicht.

§ Revamp der Telematikinfrastruktur (TI): Weitere Beteiligte des Gesundheitswesens werden an die TI angeschlossen (z.B. Heil- und Hilfsmittelerbringer, zahnmedizinische Labore). Die gematik soll einen sogenannten Zukunftskonnektor /-dienst entwickeln, welcher den Zugang zur TI für jegliche Akteure optimieren soll. Auch werden die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern erweitert: die Email wird um Videokommunikation und Messagingdienste ergänzt.  Die Chipkarte soll künftig nicht mehr als Datenspeicher, sondern nur als Versicherungsnachweis, genutzt werden. Eine elektr. Patientenkurzakte soll in Zukunft die Notfalldaten, sowie Hinweise der Versicherten auf den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen beinhalten. Der eMedikationsplan erhält innerhalb der TI eine eigene Anwendung und verschwindet damit von der eGK. Organspendeerklärungen können künftig auch in der Versicherten-App der Krankenkassen gespeichert, geändert und widerrufen werden, selbst dann, wenn die Versicherten keine ePA nutzen. Ab 2023 sollen Versicherte und Leistungserbringer eine digitale Identität erhalten, welche zur Authentifizierung genutzt werden soll. Zudem soll ab 2023 eine nationale eHealth-Kontaktstelle aufgebaut werden, um Gesundheitsdaten mit Leistungserbringern im EU-Ausland teilen zu können. 

§ Ausbau der ePA und des eRezeptes: Die elektr. Verordnung wird auf weitere Bereiche ausgeweitet (z.B. häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, etc.). Damit dies sinnvoll genutzt wird, werden die Erbringer von verordneten Leistungen (z.B. Pflegedienste) zum sukzessiven Anschluss an die TI verpflichtet. Die ePA soll die Eingabe von Rezept- und Dispensierinformationen ermöglichen - auch um eine Medikationshistorie zu erstellen. Die ePA wird Rezept- und Dispensierinformationen zukünftig enthalten, im Sinne einer Arzneimittelhistorie. Das eRezept kommt in die Apotheken und soll dort personenbezogen mit Identitätsnachweis abrufbar sein - auch im EU-Ausland.

§ gematik goes interoperabel: Eine Wissensplattform und Koordinierungsstelle zur Interoperabilität soll aufgebaut werden, um Bedarfe zur Standardisierung und Empfehlungen auszuarbeiten.

§ Wiederbelebung des Nationalen Gesundheitsportals: Die Datenbasis des Nationalen Gesundheitsportals soll ausgebaut und besser zugänglich werden. Versicherte sollen künftig auch über die ePA und das eRezept Informationen direkt auf dem Portal abrufen.

Quelle: BMG
 
Fazit: Es wird an allen Enden digitaler, vernetzter und kommunikativer! Immer mehr Datensätze werden über die TI-Autobahn geschleust und über verschiedene Anwendungen (ePA, eMedikationsplan, eRezept) ausgespielt. Diese Kommunikation rückt mit Video und Messagingdienst auch ins Jahr 2021. Die Vernetzung der Beteiligten im Markt ist im vollem Gange und der Gesetzgebened hat den Fuß auf dem Interoperabilitäts-Pedal. Auch werden immer mehr Leistungserbringer verpflichtet sich an die TI anzuschließen. Wir sagen: auf Papier sieht das schon mal verdammt gut aus! Gleichzeitig versucht der Gesetzgebende hier gerade einen Quantensprung zu vollziehen und wir sind gespannt wie schnell die gematik, die Krankenkassen und die Leistungserbringer dies wirklich umsetzen können. Wir werden Euch jedenfalls auf dem Laufenden halten!

REGULARIEN

Drittes Digitalisierungs­gesetz kurz vor Kabinettsbeschluss

Der Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) wurde gestern im Bundeskabinett be­schlos­sen. Unter anderem soll ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit „digita­ler Pflegeanwendungen“ etabliert sowie die digitale Gesundheitsinfrastruktur weiter ausgebaut werden.Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, zum 1. Januar 2022 den Betrag für die Finanzierung der Gesellschaft für Telematik (Gematik) anzupassen.Vorgesehen ist zudem, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Erbringer von Soziotherapie und von Leistungen in zahnmedizinischen Laboren perspektivisch an die TI anzubinden. Mehr 

Zweiter KIM-Dienst „ab sofort“ bestellbar

Ab dem 1. April 2021 wird KIM die einzige Möglichkeit für Ärzte darstellen, elektronische Arztbriefe zu übermitteln, wenn sie ein Honorar für die E-Arztbriefe bekommen möchten. Ab Oktober 2021 wird dann die Nutzung von KIM für Ärzte verpflichtend, weil dann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung via Telematikinfrastruktur startet. Kv.dox ist der zweite zugelassene KIM-Dienst; bereits im Sommer erhielt die CompuGroup Medical von der gematik als zuständige Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur (TI) die Zulassung für ihren Kommunikationsdienst. Weitere Anbieter könnten bald folgen. Mehr 

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Podcast - Inside Out: Technologietrends im Gesundheitsbereich

Unsere Digital Health Expertin Luisa Wasilewski war zu Gast beim Deep Dive HealthTech Podcast. Im Interview mit Patrick Pfeffer erzählt sie von ihren eigenen Erfahrungen als Investorin, erläutert einige der Usecases aus ihrem Buch und bewertet den aktuellen Stand der deutschen Healthcare-Branche. Zudem könnt Ihr erfahren, wie Deutschland im internationalen Vergleich abschneidet und wie die Zukunft der Gesundheitsbranche aussieht.

Hier geht es zum Podcast. Happy Listening!

Quelle: Deep Dive HealthTech
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