Apotheken dürfen Impfen - Eine weitere Chance für digital-gestützte Services!

Dec 15, 2021
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BRAINWAVE INSIGHTS

Bildquelle: Zubada/Shutterstock.com

Apotheken dürfen Impfen - Eine weitere Chance für digital-gestützte Services!

Die Rolle der Apotheke hat sich in der Pandemie stark gewandelt! In unserem letzten Apotheken-Special haben wir bereits einen umfassenden Überblick über die Digitalisierung des Apothekenmarktes vorgestellt. Aber das ist erst der Anfang: die neue Regierung will die Dienstleistungen, welche in einer Apotheke (digital-gestützt) angeboten werden können, weiter ausbauen. Am vergangenen Freitag (10.12.21), hat der Bundestag das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19" mit einer Mehrheit von 571 zu 80 Stimmen beschlossen - sogar der Bundesrat hat bereits zugestimmt.

Was bedeutet das?

In insgesamt 23 Artikeln werden verschiedene Gesetze geändert und ergänzt. Neben Änderungen von Gesetzen zur Krankenhausfinanzierung oder Heimarbeit wurden zum Großteil Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, welche u.A. die Impfmöglichkeit durch Apotheken beinhaltet. Im Folgenden findet Ihr die wichtigsten Änderungen zum Thema Impfungen in Apotheken:

  • - Impfungen durch Apotheker:innen nach § 20b IfSG: Demnach sind Apotheker:innen sowie Tier- und Zahnärzt:innen unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, COVID-19-Schutzimpfungen bei Kindern ab 12 Jahren durchzuführen.
  • - Nur mit Schulung und Ausstattung: Die neuen Berufsgruppen müssen zwei Bedingung erfüllen, um Schutzimpfungen durchführen zu können. Sie müssen (1) eine erfolgreiche Teilnahme an einer ärztliche Schulung nachweisen können und (2) geeignete Räumlichkeiten mit der erforderlichen Ausrüstung für SARS-CoV-2 Schutzimpfungen zur Verfügung haben.
  • - Inhalte der Schulung: Die ärztliche Schulung soll bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Darunter fallen Aufklärung, Erhebung von Anamnesen, Impfberatung und die Einholung von Einwilligungen der Patient:innen.
  • - Entwicklung des Curriculums bis zum 31. Dezember 2021: In Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer sollen die Ärztekammern der Apotheken, Zahn- und Tierärzte bis zum Ende des Jahres die musterhaften Inhalte der Schulung entwickeln.

Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem Gesetz wurde kurzerhand die Grundlage für Impfungen durch Apotheker:innen geschaffen. Wie es im Detail weiter geht und wann vor allem mit den Impfungen gestartet werden kann ist aktuell noch unklar. Laut Informationen des BMG, gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung, geht das Ministerium davon aus, dass Apotheker:innen Anfang des kommenden Jahres in die Impfkampagne einsteigen können. Die derzeit etwa 2.600 Pharmazeuten, welche im Rahmen des Grippeschutz-Modellprojekts bereits eine Schulung für Impfungen absolviert haben, sollen Impfzentren und mobile Impfteams schnell unterstützen können. Ein weiterer noch nicht klar geregelter Punkt ist die Vergütung. Ärzte erhalten aktuell 28 Euro für eine durchgeführte Impfung (36 Euro an Wochenend- und Feiertagen). Apotheker:innen die schon ein Online-Buchungssystem für Corona-Tests haben, können hier schnell agieren und das Tool um Impftermine ergänzen. Andere Apotheken werden hier einen digitalen Weg einschlagen müssen, um den möglichen "Ansturm" und Warteschlangen zu bewältigen.

Fazit

Auch wenn noch einige Punkte zur genauen Umsetzung offen sind, sehen wir das neue Gesetz als Win-Win-Situation für Apotheken, Hausärzt:innen und Patient:innen. Zunächst einmal können die Hausärzt:innen massiv durch die Unterstützung der Apotheken entlastet werden und wieder mehr Zeit für den Regelbetrieb aufwenden. Apotheken können ihre Services erweitern und ihrer Funktion als Bindeglied im Gesundheitswesen noch stärker nachkommen. Wir sehen hier vor allem eine Chance für Apotheker:innen diese Services digital-gestützt anzubieten, durch z.B. digitale Terminbuchung und die Erstellung der digitalen Zertifikate. All das kommt nicht zuletzt natürlich den Patient:innen zugute, welche eine bessere Infrastruktur und Customer Journey im Bereich der Impfungen erhalten. Wir sind gespannt wie sich der Apothekenmarkt im kommenden Jahr mit eRezept sowie Test- und Impf-Angebot entwickeln wird.

REGULARIEN

Gesundheitsdaten sind zukünftig zugänglicher
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ), welches pseudonymisierte Abrechnungsdaten der Krankenversicherten aufbereitet, um diese für die Forschung verwenden zu können. Mehr

eRezept soll wie geplant starten
Obwohl die Bundesärztekammer die Einführung zum 01.01.2022 stoppen will, hält der Gesetzgeber daran fest, das eRezept wie geplant flächendeckend zu implementieren. Nach einer nicht so erfolgreichen Testphase in diesem Jahr, kam deutliche Kritik zu dem Vorhaben. Mehr

Elektronische Patientenakte 2.0
Die elektronische Patientenakte (ePA) bekommt neue Funktionen. Ab dem 01.01.2022 soll unter anderem auch ein digitaler Impfpass in der ePA enthalten sein. Seit ihrer Einführung vor einem Jahr haben sich nur 430.000 Versicherte für die Nutzung entschieden. Mehr

START UPS OF THE WEEK

Das im Frühjahr 2021 gegründete Startup “Elona Health“ unterstützt Patient:innen dabei, Psychotherapie im Alltag zu integrieren. Mit Hilfe einer App sollen individuelle Übungen die Therapie ergänzen und vertiefen.

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wurde das junge Unternehmen für eines der innovativsten Startups 2021 ausgezeichnet. Mit einer sechsstelligen Pre-Seed-Runde können die Gründer:innen das Jahr nun erfolgreich abschließen und finanziell gestärkt ins Jahr 2022 starten.

Mehr zu Elona Health findet Ihr hier.

Bildquelle: Elona Health

Den gesamten Newsletter mit Presseschau und einem Überblick der Finanzierungsrunden im Digital Health Startup Markt findest Du hier

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